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EU AI Act: KI-Transparenz und Kennzeichnungspflichten

5. August 2026|Carmen Hahn-Klimroth|inAI Act, Blog, Datenschutz, KI-Compliance
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KI-Transparenz wird konkret

Angekündigt, jetzt praktisch relevant: Seit dem 2. August 2026 gelten die KI-Transparenz und Kennzeichnungspflichten des EU AI Act. Unternehmen müssen nun genauer prüfen, welche KI-Anwendungen sie einsetzen und ob daraus konkrete Kennzeichnungs- und Informationspflichten entstehen.

Bereits in unserem Beitrag Der Countdown läuft: Ab August wird KI-Transparenz zur Pflicht  haben wir uns mit den kommenden Anforderungen des EU AI Act (KI-Verordnung) beschäftigt und insbesondere den Fokus auf die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelegt.

Dabei haben wir aufgezeigt, welche KI-Anwendungen künftig gekennzeichnet werden müssen und in welchen Fällen eine Kennzeichnung nicht automatisch erforderlich ist. Zudem haben wir beleuchtet, welche Bedeutung Transparenz gegenüber Betroffenen hat, wer von den neuen Vorgaben betroffen ist und was Unternehmen bereits heute vorbereiten sollten.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der praktischen Umsetzung: Der AI Act berücksichtigt zwar die besonderen Rahmenbedingungen von kleinen und mittleren Unternehmen und sieht teilweise Erleichterungen vor. Dennoch bleiben zentrale Anforderungen bestehen. Entscheider sollten daher frühzeitig prüfen, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden, welche Verantwortlichkeiten bestehen und welche Prozesse angepasst werden müssen.

Mit dem 2. August 2026 sind diese Themen jetzt in der Praxis anzuwenden. Die Frage für Unternehmen lautet daher:

Welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten konkret für unsere KI-Anwendungen und welche Maßnahmen müssen jetzt umgesetzt werden und wie setzen wir sie um?

Hier knüpfen wir an unsere bisherigen Ausführungen an und geben einen Überblick darüber, wie Unternehmen die neuen Anforderungen einordnen und den nächsten Schritt in Richtung KI-Compliance gehen können.

Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche KI-Anwendungsfälle einer Kennzeichnungspflicht unterliegen und welche nicht automatisch gekennzeichnet werden müssen. Sie bietet Unternehmen eine erste Orientierung für die Einordnung eigener Anwendungsfälle.

KI-Kennzeichnungsplifchten ab 2. August 2026 (EU AI Act) Was gekennzeichnet werden muss bzw. welche KI-Inhalte nicht automatisch kennzeichnungspflichtig sind

Hinweis: Die Grafik bezieht sich ausschließlich auf die Kennzeichnungspflichten nach dem AI Act. Die in den genannten Bereichen definierten „verbotenen Praktiken“ (u. a. KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 1 lit. f AI Act) sowie bestimmte Formen der biometrischen Kategorisierung (Art. 5 Abs. 1 lit. g AI Act) bleiben natürlich weiter verboten.

Kennzeichnungspflicht bedeutet: Transparenz schaffen

Wenn eine Kennzeichnungspflicht besteht, müssen Unternehmen sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren oder dass Inhalte mithilfe von KI erzeugt beziehungsweise verändert wurden.

Das betrifft insbesondere Situationen, in denen eine Verwechslung mit natürlich erstellten, „echten“ Inhalten möglich ist oder ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.

Beispiele hierfür können sein:

  • KI-basierte Chatbots: Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine und nicht mit einer natürlichen Person kommunizieren.
  • KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audiodateien: Inhalte müssen entsprechend kenntlich gemacht werden, wenn sie realitätsnahe Darstellungen beinhalten oder für die Realität gehalten werden können.
  • Deepfakes: Besonders bei täuschend echten künstlich erzeugten Inhalten ist Transparenz ein zentraler Bestandteil der Regulierung.

Unternehmen sollten daher nicht nur prüfen, welche KI-Tools eingesetzt werden, sondern auch, in welchem Kontext die Ergebnisse genutzt oder veröffentlicht werden.

Nicht automatisch kennzeichnungspflichtig: Der Kontext entscheidet

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass jede mit KI erstellte Information gekennzeichnet werden muss. Das ist nicht der Fall. Die Kennzeichnungspflichten hängen vom jeweiligen Einsatzszenario ab. Wird KI beispielsweise ausschließlich als internes Hilfsmittel genutzt, etwa zur Unterstützung bei Recherche, Ideenfindung oder Entwurfserstellung, entsteht nicht automatisch eine Pflicht zur Kennzeichnung.

Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden oder eine Kommunikation mit externen Personen erfolgt.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: „Wurde KI eingesetzt?“ sondern teilt sich vielmehr in mehrere Fragen auf: „In welchem Kontext wird KI eingesetzt?“, „Welche Auswirkungen hat dies auf die betroffenen Personen?“ und „Wer trägt die inhaltliche Verantwortung für die Echtheit und Korrektheit der Inhalte?“

Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?

Unternehmen sollten die neuen Transparenzanforderungen zum Anlass nehmen, ihren KI-Einsatz strukturiert zu überprüfen.

Sinnvolle erste Schritte sind:

  • KI-Anwendungen erfassen 
    Welche KI-Systeme und KI-gestützten Funktionen werden bereits genutzt, offiziell oder möglicherweise auch dezentral in einzelnen Fachbereichen?
  • Einsatzbereiche bewerten
    Werden KI-Systeme intern genutzt oder kommen sie im Kontakt mit Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitenden zum Einsatz?
  • Kennzeichnungspflichten prüfen
    Welche Anwendungen fallen unter die Transparenzanforderungen des EU AI Act?
  • Verantwortlichkeiten festlegen
    Wer überwacht den KI-Einsatz und stellt sicher, dass Anforderungen eingehalten werden?
  • Interne Prozesse entwickeln
    Klare Regeln für die Nutzung von KI helfen dabei, Risiken zu vermeiden und einen verantwortungsvollen Umgang sicherzustellen.

KI-Compliance ist mehr als nur Kennzeichnung

Die neuen Transparenzpflichten zeigen: Der Einsatz künstlicher Intelligenz wird zunehmend Teil einer umfassenden Compliance- und Risikomanagement-Struktur.

Dabei bestehen zahlreiche Schnittstellen zu anderen Regelungsbereichen,  insbesondere zum Datenschutzrecht (DSGVO) und zu Anforderungen an die Informationssicherheit, beispielsweise aus NIS2.

Unternehmen sollten KI daher nicht isoliert betrachten, sondern den KI-Einsatz in bestehende Governance-, Risikomanagement- und Compliance-Prozesse integrieren.

Jetzt den eigenen KI-Einsatz überprüfen

Wer frühzeitig Transparenz schafft, Verantwortlichkeiten definiert und klare Prozesse etabliert, schafft die Grundlage für eine rechtskonforme und zugleich zukunftsorientierte Nutzung künstlicher Intelligenz.

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One‑Pot‑Ansatz für KI‑Compliance, Datenschutz und NIS2

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Transparenzvorschriften für KI, die Datenschutz‑ und Dokumentationsanforderungen (inkl. Verfahrensverzeichnis) und die NIS2‑Pflichten für Ihre wichtigsten Geschäftsprozesse unter einen Hut bekommen, dann sind Sie bei uns richtig. Diese Themen greifen ineinander und wir helfen Ihnen dabei, dass daraus ein einheitlicher, praxistauglicher Compliance-Rahmen entsteht. Eine klare Struktur die sich in einem durchgängigen Vorgehensmodell bündelt, sozusagen ein echtes „One‑Pot‑Meal“ für Effizienz, Sicherheit und Übersichtlichkeit.

Wir schauen gemeinsam, welche Aufgaben wir Ihnen abnehmen können, flexibel und nach Ihrem Bedarf: als eDSB, eISB oder AI‑Officer.

Sprechen Sie direkt mit uns

Rufen Sie uns gern unter +49 6105 70898-00 an. In einem unverbindlichen Erstgespräch beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen und klären, in welchem Umfang eine Zusammenarbeit für Sie entlastend und sinnvoll ist.

Ziel ist immer: weniger Aufwand für Sie, mehr Klarheit und Sicherheit im Tagesgeschäft.

Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail an vertrieb@isw-online.de senden.

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