NIS-2 Registrierung –
NIS-2 Registrierungspflicht
Unterstützung bei Betroffenheitsprüfung & BSI‑Registrierung
Betroffene Firmen müssen sich bis zum 6. März 2026 über das BSI-Portal registrieren.
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen von NIS‑2 betroffen ist, oder benötigen Unterstützung bei der Registrierung im BSI‑Portal? Wir erklären die relevanten Fachbegriffe und führen Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Cyber-Security gehört nicht zu Ihrem Tagesgeschäft, die gesetzlichen Anforderungen sind komplex und Behördenportale wirken nicht immer intuitiv oder allgemeinverständlich.
Begleitete Registrierung mit Expertenunterstützung
Wir haben den Registrierungsprozess selbst durchlaufen und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und fachlichen Expertise. Auf Wunsch führen wir die einzelnen Schritte gemeinsam mit Ihnen in einem Video-Call durch.
Was Sie dazu mitbringen müssen?
1. ELSTER-Organisationszertifikat
Bitte halten Sie Ihr ELSTER‑Organisationszertifikat für die Anmeldung im BSI‑Portal bereit. Falls Sie noch keines besitzen, können Sie es über das ELSTER‑Portal beantragen. Pro Organisation können mehrere Zertifikate erstellt werden. Für die Beantragung benötigen Sie die Steuernummer Ihres Unternehmens. Beachten Sie, dass Ihnen ein Aktivierungsbrief per Post zugestellt wird und planen Sie daher ausreichend Zeit ein.
2. Informationen zur Prüfung der NIS‑2‑Betroffenheit
Für die Betroffenheitsprüfung sollten Ihnen folgende Unternehmensinformationen vorliegen:
- Fallen Sie bereits unter KRITIS?
- Welcher Branche gehört Ihr Unternehmen an?
- Welche Kategorien von Dienstleistungen erbringt Ihr Unternehmen?
- Was ist die grobe Anzahl von Mitarbeitern?
- Welchen Jahresumsatz macht Ihr Unternehmen?
- Ist das Unternehmen in eine Gruppenstruktur eingebunden? Wenn ja, wie?
3. Angaben für die Registrierung im BSI‑Portal
Für die eigentliche Registrierung benötigen Sie zusätzlich folgende Informationen:
- Name der Einrichtung
- Rechtsform
- Handelsregisternummer
- Anschrift
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, öffentliche IP-Adressbereiche)
- relevanter Sektor bzw. Branche
- Auflistung der EU-Mitgliedsstaaten, in denen relevante Dienste erbracht werden
- Zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes und/oder der Länder
Benennung der Kontaktstelle
Da im Rahmen der Registrierung auch eine Kontaktstelle benannt werden muss, ist es hilfreich, wenn Sie hierzu bereits eine interne Entscheidung getroffen haben. Gerne besprechen wir im Gespräch die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen. Die Kontaktstelle kann später jederzeit geändert werden; für den Abschluss der Registrierung muss jedoch zunächst eine Person eingetragen werden.
Gut vorbereitet in die NIS-2-Betroffenheitsprüfung
Wir empfehlen außerdem, sich die Fragen der NIS‑2‑Betroffenheitsprüfung vorab anzusehen und, soweit möglich, erste Antworten vorzubereiten. Sollten Sie bei einzelnen Punkten unsicher sein, liegen dann aber Grundlagen zur Diskussion vor und unsere Hilfestellung kann zielgerichteter erfolgen.
Unser Angebot: Expertenhilfe bei Betroffenheitsprüfung oder Registrierung – verständlich erklärt, effizient und zum Pauschalpreis für 50 Euro
Unsere Experten unterstützen Sie im Rahmen eines 30 bis 60‑minütigen Video‑Calls bei der Betroffenheitsprüfung oder die Registrierung im BSI‑Portal erfolgreich abzuschließen.
Nutzen Sie hierzu gerne das nachstehende Kontaktformular zur Terminreservierung und nennen Sie uns drei mögliche Termine, zu denen wir Sie unterstützen dürfen.
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